Willensbildung in der StiftungDer Stiftungsrat der Stiftung HfG Ulm befindet über das Vermögen der Stiftung Hochschule für Gestaltung HfG Ulm und ihre Aktivitäten. Der Stiftungsrat bestellt und überwacht den Stiftungsvorstand und ist zuständig für die Willensbildung der Stiftung. Er kontrolliert, ob der Stiftungszweck stets angestrebt und erfüllt wird, und ihm obliegt es, die allgemeinen und finanziellen Eckdaten zu genehmigen. Die Mitglieder des Gremiums wählen den Stiftungsratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter für drei Jahre. Seit 2006 bekleidet der Ulmer Baubürgermeister Alexander Wetzig dieses Amt. Wetzig erlangte unter anderem mit der architektonisch-städtebaulich einfühlsamen Neugestaltung der so genannten „Ulmer Mitte“ international Aufmerksamkeit. Der Ulmer Politiker beerbte in dieser Funktion den international angesehenen Architekten Fred Hochstrasser, der das Gremium von 1989 bis 2006 als Vorsitzender leitete. Hochstrasser ist der Stiftung Hochschule für Gestaltung HfG Ulm in besonderer Weise verbunden: Als Student hatte er unter dem Gründungsrektor Max Bill wesentlichen Anteil am Bau der Hochschule für Gestaltung auf dem Ulmer Kuhberg. Fred Hochstrasser gehört dem Stiftungsrat weiterhin als Ehrenvorsitzender an. Um eine breite gesellschaftliche Akzeptanz der Stiftung zu gewährleisten, setzt sich der Stiftungsrat aus maximal 15 ehrenamtlichen Mitgliedern von Bund, Land, Stadt sowie Wirtschaft und Wissenschaft zusammen. Jeweils ein Mitglied wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, des Wirtschaftsministeriums und des Finanzministeriums des Landes Baden-Württemberg sowie des Bundesinnen- oder wirtschaftsministeriums und der Stadt Ulm entsandt. Die weiteren zehn Mitglieder entstammen der Universität Ulm, aus dem Design-Umfeld, des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft. |
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