Baustelle, Fotograf: unbekannt, © HfG-Archiv / Museum Ulm, Signatur: HfG-Archiv
Baustelle, Fotograf: unbekannt, © HfG-Archiv / Museum Ulm, Signatur: HfG-Archiv 

Stiftungsvermögen

Das Vermögen der Stiftung HfG Ulm setzt sich aus den Liegenschaften der HfG Ulm zusammen. Die originale Campusanlage am Ulmer Hochsträß, erbaut von 1953–1955, besteht aus dem Hochschulgebäude samt Pförtnergebäude sowie diversen Wohneinheiten, die in den 80er Jahren durch weitere Einheiten ergänzt wurden. 


Die Gebäude der HfG Ulm und ihre Geschichte

Baustelle, R. Lauhus
Baustelle, Fotograf: R. Lauhus, © HfG-Archiv / Museum Ulm, Signatur: HfG-Archiv 

Stiftungszweck

Die Arbeit der Stiftung begründet sich auf dem Zweck, der in der Satzung folgendermaßen formuliert ist. 

»… Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft, der Forschung und Entwicklung der Gestaltung sowie der Denkmalpflege. Im Zentrum der gemeinnützigen Förderung stehen:         
  • Das Erkennen des kulturellen Wandels und das kontinuierliche zur Wirkung bringen dieser Entwicklung nach Innen (Gestalter) und nach Außen (Öffentlichkeit).
  • Das Sichern der historischen Entwicklung der HfG/IFG (seit 1950) als Basis der Grundlagenforschung.
  • Die Erhaltung der stiftungseigenen Bauanlage auf dem Oberen Kuhberg in Ulm als Kulturdenkmal des Landes Baden-Württemberg. …«

Stiftung HfG Ulm Satzung, 16.12.2019

Denkmalschutz und Bauunterhalt

Die Campusanlage der HfG Ulm steht sein 1979 unter Denkmalschutz, das Regierungspräsidium Tübingen als höhere Denkmalbehörde schreibt in seiner Verordnung vom 14. Dezember 1983 Folgendes über die Gesamtanlage »Ehemalige Hochschule für Gestaltung in Ulm/ Donau« (Auszug):
 
»Auf Grund von §19 des Denkmalschutzgesetzes vom 25. Mai 1971 wird im Einvernehmen mit der Stadt Ulm verordnet: 

§1
1. Das beschriebene Gebiet der Stadt Ulm a.d. Donau wird als Gesamtanlage „Ehemalige Hochschule für Gestaltung“ dem Schutz des Denkmalschutzgesetzes unterstellt. 
2.Geschützt wird das Erscheinungsbild der zwischen 1950 und 1955 geplanten und errichteten ehemaligen Hochschule für Gestaltung, die als Markstein der Nachkriegsarchitektur gilt. Das Erscheinungsbild ist geprägt durch eine besondere Einbettung der Gebäude in die Hanglage des Oberen Kuhberges sowie durch eine sparsame, auf einem Raster beruhende Gliederung der Baukörper und eine betonte Beschränkung der Baumaterialien auf Sichtbeton und Holz. …«



Lageplan, ca. 1955


© Stiftung Hochschule für Gestaltung HfG Ulm

Ensemble-Denkmalschutz

Die Gesamtanlage steht nach § 2 DSchG BW unter Ensemble-Denkmalschutz. Im Denkmalschutzgesetz von Baden-Württemberg (DSchG) bezeichnet ein Ensemble, oft als Gesamtanlage bezeichnet, eine Gruppe baulicher Anlagen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt. 
Übergreifender Denkmalwert: Nicht jedes Einzelgebäude innerhalb eines Ensembles muss ein Denkmal sein. Der Schutz bezieht sich auf das harmonische Zusammenspiel mehrerer Gebäude, Wohnsiedlungen, Straßenbilder, Plätze oder Grünanlagen. 
 

Einzeldenkmal

Im Gesamtensemble besonders geschützt sind die Originalbauten aus der Zeit der HfG Ulm, die als Einzeldenkmäler gemäß §12 DSchG BW deklariert sind, so beispielsweise das ehemalige Hochschulgebäude. Es handelt sich demnach um ein Kulturdenkmal, an dessen Erhalt aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder historischen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. In der Regel ist das gesamte Gebäude geschützt, also das Äußere sowie das Innere, teilweise sogar Inventar oder Ausstattung. 


Der Bauunterhalt stellt die Stiftung HfG Ulm aus den genannten Auflagen und Gründen im Erhalt des Stiftungsvermögens vor stetige Herausforderungen. Gilt es doch, im Sinne einer zeitgemäßen Nutzung unter behutsamer und bedachter Beachtung aller Auflagen bauliche Aufgaben zu bewältigen. Sämtliche Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Ulm sowie, falls erforderlich, mit dem Landesdenkmalamt Tübingen.